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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Auktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Europcar - Gebrauchtfahrzeugen bei Auktionen

Jedes Unternehmen, das diese Website besucht, erklärt sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. An Auktionen über diese Website können nur Unternehmen teilnehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben.

  

A) DEFINITIONEN

Vertrag bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung dieser Website und die Teilnahme an einer Auktion. 

Auktion ist die von Europcar über die Website b2b.2ndmove.de veranstaltete Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen.

Bieter ist das Unternehmen oder der Vertreter des Unternehmens, der bevollmächtigt ist, das Unternehmen rechtlich zu vertreten und sich an einer Auktion beteiligt.

Europcar ist die Europcar Autovermietung GmbH mit Sitz in der Tangstedter Landstr. 81, 22415 Hamburg, eingetragen beim Registergericht Hamburg unter der Nummer HRB 42081.

Fahrzeug ist jedes bei einer Auktion zum Verkauf angebotene oder verkaufte Fahrzeug.

Gebot, das den Zuschlag erhält ist das höchste Gebot, dass den (etwaigen) Mindestpreis überschreitet, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allen für die Auktion geltenden spezifischen Bedingungen und Konditionen entspricht und gemäß diesen Bedingungen angenommen wird.

Käufer ist der Bieter, der den Zuschlag erhält. 

Kraftfahrzeugsteuer ist die Kraftfahrzeugsteuer.

Preis ist der vom Käufer, der den Zuschlag erhalten hat,  für das Fahrzeug zu entrichtende Kaufpreis  zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten, soweit sie für das Fahrzeug zu zahlen sind.

Prüfbericht ist ein vor der Auktion am Fahrzeug angebrachtes Dokument, in dem die Feststellungen des Sachverständigen zusammengefasst sind.

Sachverständiger ist die Person, die Europcar mit der Erstellung eines Prüfberichts für eine bei einer Auktion angebotenes Fahrzeug beauftragt hat.


B) AUSLEGUNG

Die Überschriften der einzelnen Ziffern dienen lediglich der Orientierung, sind aber nicht Vertragsbestandteil und haben keine rechtliche Bedeutung.

Bei  Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften umfasst dies auch die geänderten, ergänzten oder neu in Kraft getretenen Regelungen sowie alle damit im Zusammenhang erlassenen Bestimmungen, Verordnungen etc.

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Rechte und Rechtsansprüche gelten kumulativ.

Erhält ein Bieter bei einer Auktion den Zuschlag für ein Fahrzeug, stellt ein auf dieser Grundlage zustande gekommener Vertrag die vollständige Vereinbarung zwischen dem Käufer und Europcar dar und tritt an die Stelle aller vorherigen mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder konkludent getroffenen Vereinbarungen im Hinblick auf den Kaufgegenstand.

Nimmt eine Partei ein in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenes Recht nicht oder nur verzögert oder teilweise wahr, bedeutet dies keinen Verzicht auf dieses Recht.

1. REGISTRIERUNG

1.1Der Bieter muss sich registrieren, um an einer Auktion teilnehmen zu können. Dazu, muss der Bieter ein “My2ndMove” Account auf b2b.2ndmove.de anlegen, die erforderlichen Formulare ausfüllen und die notwendigen Daten eintragen. Die Registrierung ist kostenlos.

1.2 Die bei Registrierung angegebenen Daten werden ausschließlich für die Auktion und Mitteilung des Käufers als neuen Fahrzeugeigentümer an die Kraftfahrzeugzulassungsstelle genutzt.

1.3 Nimmt der Bieter die Registrierung m Namen eines Unternehmens vor, versichert er, dass er bevollmächtigt ist, für das betreffende Unternehmen bindend zu erklären, dass dieses die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Unabhängig davon behält sich Europcar das Recht vor, vor Annahme der Registrierung vom Bieter die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu verlangen.

1.4 Der Bieter verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der für die Registrierung abgefragten Daten. Der Bieter verpflichtet sich ferner, Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.

1.5 Der Bieter sichert Europcar zu, dass die von ihm im Registrierungsformular eingegebenen Daten zutreffend und vollständig sind.

1.6 Europcar behält sich das Recht vor, Anträge für die Registrierung und für den Zugang zur Auktion abzulehnen und/oder  die Möglichkeit der Teilnahme vorübergehend oder dauerhaft aufzuheben.

1.7 Wird die Registrierung eines Bieters angenommen, obliegt diesem die alleinige Verantwortung für die Geheimhaltung seines Benutzernamens und Passwortes. Die Offenlegung, Weitergabe oder Bekanntgabe oder Genehmigung einer Weitergabe des Benutzernamens oder Passwortes an andere Personen in seinem Unternehmen ist dem Bieter nicht gestattet.

1.8 Der Bieter haftet für Schäden, die dadurch entstehen, das durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis darüber dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist Europcar unverzüglich per E-Mail zu informieren.

1.9 Der Bieter trägt die Verantwortung dafür, vor Abgabe eines Gebots oder der Übernahme einer Kaufverpflichtung die Angaben genau zu lesen.

1.10 Ein rechtlich bindender Vertrag über den Kauf eines Fahrzeugs kommt zustande, wenn der Bieter sich zum Kauf eines Fahrzeugs verpflichtet oder ein Gebot für ein Fahrzeug abgegeben hat, für das er den Zuschlag erhält oder wenn sein Gebot anderweitig angenommen wird.


2. DURCHFÜHRUNG DER AUKTION

2.1 Folgende Schritte sind durchzuführen, um über die Website ein Fahrzeug zu kaufen:

2.1.1 Tragen Sie die gewünschten Informationen in dem Online-Formular ein, einschließlich der Marke und des Fahrzeugmodels und aller weiteren Details wie Preis, Kilometerstand, Farbe etc. und klicken dann auf das Icon „SUCHE“.

2.1.2 Gibt es ein oder mehrere Fahrzeuge, die die angegebenen Kriterien erfüllen, werden diese angezeigt.

2.1.3 Sofern Sie ein Gebot für ein Fahrzeug abgeben möchten, geben Sie Ihr Gebot an der dafür angegebenen Stelle ein („Gebotsabgabe“).

2.1.4 Ein Gebot ist für den Bieter verbindlich und stellt ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Europcar-Fahrzeugs dar. Eine Rücknahme oder Änderung eines abgegebenen Gebots ist nicht möglich.

2.1.5 Sofern zwei Teilnehmer das gleiche Gebot abgeben, gilt das zuerst abgegebene als das Höchstgebot. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt ein höheres Gebot erteilt wird, tritt dieses an die Stelle des vorherigen Höchstgebots, bis schließlich am Ende der Auktion ein Gebot den Zuschlag erhält. Es wird darauf hingewiesen, dass für jedes Fahrzeug ein Mindestpreis vorgegeben wird und die Auktion endet, ohne dass dieser Mindestpreis erreicht wurde, kein Zuschlag für den Kauf des Fahrzeugs erteilt wird. Es steht Europcar frei, das Fahrzeug im Rahmen einer anderen Auktion zum Verkauf anzubieten.

2.1.6 Gebote können automatisch erteilt werden. Zu diesem Zweck kann der Bieter den Auktionsagenten (zwecks weiterer Einzelheiten wird auf die Website verwiesen) aktivieren, indem er den Höchstbetrag eingibt, den er bieten will. . Der Agent wird solange im Namen des Bieters Gebote abgeben, bis er entweder den Zuschlag erhält (bevor der vom Bieter angegebene Höchstbetrag überschritten worden ist) oder der vom Bieter genannte Höchstbetrag erreicht ist.

2.2 Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 2.3 bis 2.9., kommt ein Kaufvertrag nur dann zustande und wird ein Fahrzeug nur dann verkauft, wenn die Auktion beendet wird. Erhält der Bieter für sein Gebot den Zuschlag, bestätigt ihm Europcar per E-Mail den Kauf. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Gebots des Bieters dar, so dass ein wirksamer Vertrag zwischen Bieter und Europcar zustande kommt. Europcar empfiehlt daher, den Eingang der Bestätigungs-Email zu prüfen und sich bei Bedarf mit dem Kundendienst in Verbindung zu setzen.

2.3 Über die Annahme von Geboten entscheidet Europcar nach freiem Ermessen.

2.4 Unabhängig davon, ob es einen Mindestpreis gibt oder nicht, kann Europcar ein Fahrzeug jederzeit vor Schluss einer Auktion aus dem Angebot nehmen, insbesondere, wenn nach Auffassung von Europcar keine Gebote in akzeptabler Höhe vorliegen.

2.5 Der Käufer ist der Bieter, der das von Europcar angenommene Höchstgebot abgegeben hat. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das, Gebot dem für das Fahrzeug angegebenen Mindestpreis entsprechen oder diesen überbieten muss.Der Kaufpreis entspricht dem Betrag des angenommenen Höchstgebots.

2.6 Europcar obliegt die endgültige Entscheidung, die keiner Begründung bedarf, in folgenden Fällen:

2.6.1 bei Streitigkeiten während des Bietprozesses; oder 

2.6.2 nach Abschluss der Auktion entstehende Streitigkeiten darüber, welche Gebote abgegeben oder von wem sie abgegeben wurden. 

2.7 bei Streitigkeiten gemäß Ziffer 2.6 kann Europcar die Auktion nach eigenem Ermessen aufheben und das Fahrzeug im Rahmen derselben oder einer späteren Auktion neu anbieten.

2.8 Sofern Europcar nach freiem Ermessen entscheidet, den in Ziffer 2.7 genannten Vertrag  aufzuheben, kann der Käufer sich nicht auf den ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag berufen, außer dass ihm die für den Kauf bereits gezahlten Beträge erstattet werden.

2.9 Europcar behält sich ohne die Notwendigkeit einer Begründung folgende Rechte vor:

2.9.1 Ablehnung des Zugangs zu der Auktions-Website gegenüber bestimmten Personen.

2.9.2 Zuteilung von Losnummern für Fahrzeuge in der von Europcar als angemessen betrachteten Weise und Durchführung von Fahrzeugauktionen in der Reihenfolge und zu den Zeitpunkten, die Europcar für angebracht hält.

2.10 Sofern vor Besitzübergabe eines Fahrzeugs gegen Europcar eine Forderung erhoben wird, die mit Europcar oder der Befugnis vom Europcar zum Verkauf oder zur Genehmigung des Verkaufs eines Fahrzeugs zusammenhängt, ist Europcar berechtigt, das Fahrzeug bis zur Erledigung einer solchen Forderung einzubehalten und/oder den vom Käufer an Europcar gezahlten Betrag zu erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Käufer gegenüber Europcar nicht zu, es sei denn, Europcar hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.


3. MINDESTPREIS

3.1 Sämtliche Fahrzeuge werden auf Grundlage eines Mindestpreises versteigert.

3.2 Die Fahrzeuge werden erst verkauft, wenn das Höchstgebot über dem Mindestpreis liegt, es sei denn, Europcar erteilt während der Auktion eine anderweitige Verkaufsgenehmigung.

3.3 Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung von Europcar Einzelheiten zum Mindestpreis eines Fahrzeugs offen zu legen. Nur für die Rücknahme des Fahrzeugs mangels Geboten, die den Mindestpreis überschreiten, ist Europcar zur Mitteilung verpflichtet.


4. FAHRZEUGE

4.1 Da es sich um Gebrauchtfahrzeuge handelt  weisen diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Nutzung und ihres Alters gewisse Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen und Gebrauchsspuren auf. Auf eventuelle Schäden weist Europcar gesondert hin.

4.2 Europcar wird auf der Website aktuelle Fotos der Fahrzeuge einstellen.

4.3 Es besteht Einvernehmen zwischen den Parteien, dass bei der Angabe „keine größeren mechanischen Mängel“ das Alter und die Kilometerleistung des Fahrzeuges zu berücksichtigen sind.

4.4 Die Fahrzeuge werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7. verkauft „wie besehen“ unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Soweit im Rahmen der Auktion nicht anders angegeben und vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 7. kann der Kauf eines Fahrzeugs wegen Nichterkennbarkeit von Verschleiß- und Gebrauchsspuren auf einem Foto nicht für unwirksam erklärt werden. Europcar haftet dafür nicht.

 

5. FAHRZEUGPAPIERE

5.1 Sofern Europcar ein Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) oder ein amtliches Ersatzdokument in der Auktion anbietet, wird Europcar dies mitteilen; und

5.1.1 die benötigte Zulassungsbescheinigung I beschaffen bzw. sich um ein Ersatzdokument kümmern.

5.1.2 Europcar wird dem Käufer die Zulassungsbescheinigung I per Post an die im Registrierungsformular oder in der Rechnung genannte Anschrift zuschicken.


6. FAHRZEUGZULASSUNG

6.1 Die in einer Auktion versteigerten Fahrzeuge sind nicht zugelassen.

6.2 Der Käufer sichert zu, Fahrzeuge erst nach der erforderlichen Zulassung auf öffentlichen Straßen zu fahren oder aus Abstellplätzen zu entfernen.


7. FAHRZEUG

7.1. Gemäß Kaufvertrag akzeptiert der Käufer den Zustand der Karosserie, der Reifen, der Auspuffanlage, der Batterie und der Sitzbezüge mit den auf den Fotos dokumentierten Verschleiß- und Gebrauchsspuren.

7.2 Soweit von Europcar nicht anderweitig angegeben, wird im Kaufvertrag darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug keinen erheblichen Unfallschaden hat, nicht für die Personenbeförderung zugelassen und eine gültige TÜV-Plakette hat.

7.3 Soweit im Kaufvertrag nicht anders angegeben, enthält der Kaufvertrag keine Zusicherungen zum Alter, zur Fahrzeugausstattung, Eignung für einen bestimmten Zweck, zur Qualität oder Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs.


8. PRÜFBERICHT

8.1 Ein von Europcar beauftragter Sachverständiger wird einen Prüfbericht für jedes auf einer Auktion angebotene Fahrzeug erstellen.

8.2 Europcar kann vor Freigabe des Fahrzeugs zur Auktion den Prüfbericht am Fahrzeug anbringen und kann während der Auktion bekannt geben, dass ein solcher Prüfbericht in Auftrag gegeben wurde.


9. EIGENTUMSÜBERGANG UND ABHOLUNG DES FAHRZEUGS

9.1 Das Eigentum am Fahrzeug geht erst mit Zahlung des Kaufpreises und Abhollung des Fahrzeuges auf den Käufer über.

9.2 Sofern Europcar das Fahrzeug nicht an den Käufer liefert, ist es vom Käufer nach Bezahlung des Kaufpreises gemäß nachfolgender Ziffer. 11.2) und in jedem Fall innerhalb der zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Frist abzuholen.


10 .GEFAHRTRAGUNG

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Fahrzeugs geht auf den Käufer über, sobald der Kaufvertrag vollzogen ist.


11. ZAHLUNG DES KAUFPREISES

11.1 Der Kaufpreis für das Gebot, das den Zuschlag erhalten hat, versteht sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.

11.2 Der Kaufpreis ist vom Käufer drei Werktage nach der Auktion oder innerhalb der zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist an Europcar zu überweisen.

11.3 Sofern der der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt, kann Europcar:

11.3.1 den Kaufpreis einklagen; 

11.3.2 vom Vertrag nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zurücktreten und/oder gegenüber dem Käufer die Herausgabe des Fahrzeugs und/oder vom Käufer die Zahlung des Kaufpreises und/oder Schadensersatz fordern;

11.3.3 das Fahrzeug erneut in einer Auktion versteigern;

11.1.4 dem Käufer jeden weiteren Zugang zur Website verweigern.

11.4 Soweit der Käufer bei Vertragsrücktritt benachrichtigt werden muss, gilt diese Benachrichtigung als rechtswirksam erteilt, wenn sie in einem an die Anschrift des Käufers (die gemäß Ziffer 1.1 oben mitgeteilt wurde) adressierten Schreiben enthalten ist.


12. VERZUG DES KÄUFERS

Holt der Käufer das Fahrzeug aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, nicht bis zum Ablauf von 14 Tagen nach dem Datum, an dem er erstmals das Recht zur Fahrzeugabholung hatte, oder innerhalb eines anderen zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Zeitraums ab, ist Europcar berechtigt, das Fahrzeug erneut in einer Auktion zu versteigern.


13. HAFTUNG VON EUROPCAR

13.1 Jegliche Haftung von Europcar wegen der Verletzung einer vertraglich geregelten Pflicht ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Europcar auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung von Europcar dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

13.2 Vorbehaltlich der Regelungen gemäß Ziffer 13.1 haftet Europcar insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.


14. VERFÜGBARKEIT UND FUNKTIONALITÄT DER WEBSITE

Europcar gibt keine Zusicherung zur Verfügbarkeit der Website oder zum Zugang zu einer Auktion ab. Europcar übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Website unterbrechungs- und störungsfrei zugänglich ist, dass der Server oder die Seite, die die Website zur Verfügung stellt, frei von Defekten und/oder Viren ist oder dass die Website den Anforderungen des Käufers entspricht.


15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Europcar behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Europcar für den Bieter zumutbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Bieter sind, z. B. bei Veränderung im Registrierungsprozess.

Europcar wird dem Bieter Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mitteilen und ihn darauf hinweisen, dass die Änderungen als akzeptiert gelten, wenn er nicht binnen eines Monats widerspricht.


15.2 Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten entspricht.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages  bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Käufer Kaufmann ist


15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.



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